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ANWENDUNG DES MIO

Am Tag der Entlassung aus einer stationären Krankenhausbehandlung erhält der/ die PatientIn einen Entlassbrief, der als MIO in die persönliche elektronische Patientenakte eingestellt werden kann.


Während des Krankenhausaufenthaltes werden anfallende Informationen im Krankenhaus-Informationssystem (KIS) oder anderen Primärsystemen des Krankenhauses dokumentiert. Insofern das Primärsystem es erlaubt, können diese bereits dokumentierten Informationen bei der Erstellung eines MIO Krankenhaus-Entlassbrief automatisch übernommen werden. Der erstellenden Person ist es weiterhin möglich, zusätzliche Informationen manuell einzugeben. Eine Eingabe ist in strukturierter Form z.B. durch die Auswahl entsprechender Codes oder unstrukturiert in Form von Freitextangaben möglich. Je nach Behandlungskontext und Notwendigkeit einer Anschlussversorgung ist es möglich dem MIO ergänzende Dokumente wie beispielsweise Befunde und Berichte als Anhang beizufügen. Der Entlassbrief enthält weiterhin Informationen über die Verordnungen und Bescheinigungen, die manuell eingegeben werden oder aus den betreffenden Systemen übernommen werden können.

Die Erstellung und Freigabe des MIO Krankenhaus-Entlassbrief erfolgt analog zum derzeit in der Krankenhauspraxis üblichen Vorgehen: die Erstellung erfolgt im Allgemeinen durch eine/n StationsärztIn, gelegentlich durch eine/n FachärztIn. Die Validierung erfolgt in der Regel durch den/die Ober- und / oder ChefärztIn. 

Die Signatur des Krankenhaus-Entlassbriefs kann mittels eines elektronische Heilberufsausweises (HBA) erfolgen. Das Einstellen des signierten MIOs kann durch einen Arzt / eine Ärztin oder das Case Management bzw. den Sozialdienst erfolgen. Eine verpflichtende Signatur ist für das MIO derzeit nicht vorgesehen.


Das MIO Krankenhaus-Entlassbrief kann den PatientInnen und weiterbehandelnden LeistungsergbringerInnen über zwei Wege zur Verfügung gestellt werden. Verfügt die / der PatientIn über eine ePA und berechtigt das Krankenhaus für den Zugriff auf diese, kann das MIO dem/der PatientIn in seine/ihre ePA eingestellt werden. Beim Zugriff sind die allgemein geltenden Beschränkungen im Kontext der Krankenhausbehandlung zu berücksichtigen. Der/die PatientIn kann nun weiterbehandelnden Personen und Einrichtungen den Zugriff auf das MIO in der ePA gewähren oder sich das MIO über das Frontend der Versicherten selbst anzeigen lassen. Zusätzlich ist es möglich, das MIO Krankenhaus-Entlassbrief per KIM direkt zwischen Krankenhaus und einer weiterbehandelnden Person oder Einrichtung (z.B. HausärztInnen, FachärztInnen, Reha-Einrichtungen) auszutauschen. Voraussetzung dafür ist die Einverständnis der / des PatientIn und die Anbindung der jeweiligen Personen und Einrichtungen an die TI.

Der Entlassbrief kann in einer vorläufigen oder endgültigen Version vorliegen. Wird der Entlassbrief in die ePA eines/r PatientIn  (nach § 341 SGB V) eingestellt, erfolgt die Aushändigung einer gedruckten Version nur auf Wunsch.

Eine nachträgliche Änderung oder Fortschreibung eines MIO Krankenhaus-Entlassbriefs in einer ePA ist nicht regelhaft vorgesehen, wobei nachträgliche Korrekturen bzw. Ergänzung um Dokumente möglich sind. Ältere Versionen des MIO werden hierbei im Hinblick auf Haftungsfragen in der ePA nicht überschrieben. Wird ein endgültiger Entlassbrief in die ePA eingestellt, so überschreibt dieser nicht den vorläufigen Entlassbrief, da es sich um unterschiedliche Varianten eines Krankenhaus-Entlassbriefs mit jeweils eigener Relevanz handelt. Eine entsprechende Kennzeichnung, ob es sich bei dem MIO um einen vorläufigen oder endgültigen Entlassbrief handelt, wird bei der Erstellung des MIO vorgenommen.


ANWENDERGRUPPEN

Für die Nutzung des Krankenhaus-Entlassbriefs wurden die folgenden Anwendergruppen identifiziert:

  • Erstellende Person im Krankenhaus
    • dies ist die Person, die das MIO Krankenhaus-Entlassbrief erstellt (z.B. Stationsarzt / Stationsärztin)
  • darüber hinaus kann es eine signierende Person aus dem Krankenhaus geben (z.B. Chefarzt / Chefärztin) sowie eine einstellende Person (z.B. Case-Management), die das MIO in die ePA der/des PatentIn einstellt bzw. per KIM versendet
  • Lesender Zugriff auf den Krankenhaus-Entlassbrief:
    • PatientIn
    • Angehörige bzw. berechtigte Kontaktpersonen
    • gesetzliche VertreterIn bzw. gesetzliche BetreuerIn
    • Weiterbehandelnder Arzt / weiterbehandelnde Ärztin
    • Weiterbehandelnde Reha-Einrichtung (ambulante/stationäre Rehabilitation)
    • Weiterbetreuende Pflege-Einrichtung (ambulante/stationäre Pflege, Hospiz)
    • Weitere ÄrztInnen und Einrichtungen (auch Krankenhäuser)
    • Weitere Personen in Gesundheitsberufen (z. B. Hebammen, Physiotherapie, Psychotherapie, ambulante und häusliche Pflege)