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Nach der Kommentierungsphase eines MIO-Dokumentes schließt sich die gemäß 291b Absatz 1 Satz 7 definierte Benehmensherstellungsphase an. Darin wird die KBV mit den in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfahrensordnung "Benehmensherstellung Medizinische Informationsobjekte".  genannten Institutionen das Benehmen herstellen. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung werden für das MIO Impfpass folgende weitere maßgebliche, fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände sowie weitere relevante Organisationen bestimmt mit denen die KBV das Benehmen herstellt:

  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) 
  • Bundesverband Hausärztlicher Internisten e.V. (BHI)
  • Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)
  • Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)
  • Deutsche Gesellschaft für Immunologie e.V. (DGfI)
  • Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI)
  • Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
  • Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektologie (DGPI)
  • Gesellschaft für Virologie e.V. (GfV)
  • Robert Koch-Institut (RKI)

Dr. Lea Botermann und Maximilian Reith : Bitte noch ergänze welche weiteren Fachverbände, IT-Verbänd und Forschungsverbände berücksichtigt werden sollten.