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titleHinweis

Besteht aktuell eine Umsetzungspflicht der Start-MIOs für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme)?

Aus mio42 GmbH Perspektive: Aktuell nein (Stand Juli 2024).

Erläuterung: Auf der Webseite der mio42 GmbH befinden sich Spezifikationen in festgelegter Form (sog. Start-MIOs) für den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass und das U-Heft. Diese Spezifikationen sind „final“, wobei zukünftige Versionierungen nicht ausgeschlossen sind, zum Beispiel aufgrund technischem (z.B. Spezifikationssprache XML, FHIR® bedarf einer Aktualisierung) oder inhaltlichem (z.B. neue Impfstoffe oder neue Krankheiten müssen unterstützt werden) Änderungsbedarf.

Eine Einordnung in die ePA-Roadmap oder eine Verpflichtung für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme) ist aktuell nicht gegeben. Durch das DigiG wurde in § 342 Abs. 2c SGB V aufgenommen, dass die Start-MIOs durch die Krankenkassen in der ePA unterstützt werden müssen, sobald die Primärsysteme diese elektronisch verarbeiten können. Diesen Zeitpunkt kann das BMG über eine Rechtsverordnung (§ 342 Abs. 2c SGB V) festlegen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. (Stand Juli 2024).

Aus mio42 GmbH Perspektive ist eine Umsetzung durch die verschiedenen Softwaresysteme (wie Praxisverwaltungssysteme, Krankenhausinformationssysteme etc.) aktuell nicht gegeben (Stand Juli 2024).

Darüber hinaus möchte die mio42 GmbH darauf hinweisen, dass sinnvollerweise noch weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten, um auf ein digitales Start-MIO umzusteigen. Beispielsweise sollten folgende Punkte geklärt werden:

  • Erfüllungsmöglichkeit von Nachweispflichten (z.B. Masernimpfung als Voraussetzung für die Schule)
  • Verhältnis zu bestehenden Papier-Dokumentationen (im Sinne: Soll eine Transformation der bestehenden Papierpässe stattfinden und wenn ja, wie/durch wen?)
  • Haben alle Prozessbeteiligten einen Zugang zur TI/ePA? (z.B. Betriebsärzte, Impfzentren, Gesundheitsämter)


Wenn Sie zukünftig über Änderungen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, empfehlen wir eine Anmeldung zu unserem MIO-Newsletter: https://mio.kbv.de/display/MIOATT/MIO-IT-News

Zahnärztliches Bonusheft

Das MIO ist konzipiert, um das bisher papierbasierte zahnärztliche Bonusheft abzulösen, so dass es zukünftig als ePA-Inhalt digital geführt wird. An der Funktionsweise ändert sich hierdurch nichts. Weiterhin wird im Bonusheft durch die jeweilige zahnärztliche Praxis stattgefundene Vorsorgetermine eingetragen.


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MIO-Relevanz

Die elektronische Erfassung der Einträge in das zahnärztlichen Bonusheft bietet einige Vorteile gegenüber der papierbasierten Dokumentation.

  • Eine zentral gespeichertes Dokument kann stets eingesehen und ergänzt werden. So ist der Datenverlust nicht so leicht möglich, wie dies mit einem papierbasierten Bonusheft der Fall sei.
  • Auch ein Nachtragen von Einträgen ist einfacher möglich, da keine Anwesenheit der versicherten Person in der Zahnarztpraxis notwendig ist.
  • Ein elektronisches zahnärztliches Bonusheft kann zudem die Datenbasis für Erinnerungen darstellen


Entwicklung
Kommentierung15.03.2021 - 28.03.2021Weitere Informationen: Kommentierungsergebnisse 
Benehmensherstellung19.04.2021 - 02.05.2021 Übersicht Ergebnisse der Stellungnahme: Stellungnahmeergebnisse 
Umsetzung
FestlegungJuni 2021Die Festlegung finden Sie hier: Verbindliche Vorgaben
Gültigkeitsbeginn01.01.2022


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Das 1989 durch das „Gesundheitsreform-Gesetz“ eingeführte und bundesmantelvertraglich in Anlage 3 zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) vereinbarte zahnärztliche Bonusheft bietet Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland die Möglichkeit, die Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 4 SGB V schriftlich dokumentieren zu lassen.

Sinn und Zweck des zahnärztlichen Bonusheftes besteht darin, einerseits den Versicherten an regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen zu erinnern, um Veränderungen bzw. Erkrankungen der Zähne und im Mundraum vorzubeugen bzw. frühzeitig zu erkennen und ggf. eine entsprechende Behandlung einleiten zu können. Andererseits hilft das Bonusheft Geld zu sparen, wenn Zahnersatz - eine Krone, Brücke oder herausnehmbare Prothese - notwendig wird. Mit dem entsprechenden Nachweis im Bonusheft erhalten gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf erhöhte (befundbezogene) Festzuschüsse zum Zahnersatz nach § 55 Abs. 1 SGB V.

MIO-Umsetzung

Das zahnärztliche Bonusheft ist eines der ersten medizinischen Informationsobjekte (MIOs), welche dazu dienen, medizinische Daten standardisiert - nach einem festgelegten Format - zu dokumentieren. MIOs sollen im Sinne der Interoperabilität für jedes System lesbar und bearbeitbar sein. Informationen sollen so deutlich leichter zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden können. Das zahnärztliche Bonusheft wird derzeit von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gemäß der inhaltlichen Vorgaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) syntaktisch und semantisch definiert.

Durch die MIO-Umsetzung soll der heute im papiergebundenen Bonusheft vorhandene Datensatz als digitales Informationsobjekt in der elektronischen Patientenakte (ePA) abgebildet werden. Gemäß der Struktur der ePA wird für jeden elektronischen Bonusheftnachweis eine elektronische Datei im XML-Format erzeugt. Jede Datei hat als Metadatum einen Eintrag, welches sie als Bonushefteintrag nachweist. PVS und das Frontend des Versicherten können dadurch die Einträge ausfiltern, abbilden und einen ggf. vorhandenen Bonus anzeigen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine elektronische Fassung des zahnärztlichen Bonusheftes sinnvoll und zeitgemäß ist.

Vor diesem Hintergrund möchten wir ergänzend zum Thema „zahnärztliches Bonusheft“ auf die entsprechenden Informationen der KZBV verweisen:

Mio iconlink
Linkhttps://www.kzbv.de/bonusheft.39.de.html
LinkTitleKZBV Bonusheft

Wo stehen wir?

Das MIO Zahnärztliches Bonusheft wurde in enger Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) abgestimmt und konnte vom 18.03.2020 bis zum 29.04.2020 auf dieser Plattform kommentiert werden.

Wir bedanken uns über das konstruktive Feedback zu fachlichen Inhalten sowie zur semantischen und syntaktischen Umsetzung, welches wir geprüft haben. Hier finden Sie einen Überblick über die eingegangenen Kommentare, deren Veröffentlichung zugestimmt wurde. Die entsprechenden Ergebnisse finden Sie auf der Seite Kommentierungsergebnisse

Vom 19.05.2020 bis zum 16.06.2020 wurde das Benehmen mit den dafür vorgesehenen Verbänden und Organisationen hergestellt.

Status

Kbv_verfahren_statusStatusKommentierungsphaseVerfahrenZahnärztliches Bonusheft 1.1.0