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Der Gesetzgeber hat im Zuge der letzten Anpassung des § 73 Abs. 9 SGB V festgelegt, dass die Bundesmantelvertragspartner Anforderungen für die Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (kurz DiGAs) festlegen sollen.
Aus diesem Grund Im Zuge der Definition dieser Vorgaben möchten wir Ihnen den zukünftigen "Anforderungskatalog nach § 73 abs. 9 SGB V für Verordnung von DiGAs" zur Kommentierung zur Verfügung stellen.
Eine Kommentierung ist bis zum 2027. Januar 2023 möglich.
Die Festlegung der Umsetzungsfristen sowie die Festlegungen zur Zertifizierung erfolgen erst nach Abschluss der Auswertung Ihrer eingereichten KommentareKommentierungsfrist.
Anforderungskatalog
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FAQ-Dokument zum Anforderungskatalog
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