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Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung werden wird für das MIO Medikationsplan und AMTS-rZI rZI der Deutsch Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) ins Benehmen gesetzt.
Die Spezifikation des MIO Medikationsplan und AMTS-rZI wird mit dem Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen ins Einvernehmen gesetzt.