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Mit dem Dokument "Technische Anlage zur elektronischen Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (e16D)" in der Version 0.90 erhalten Sie die Möglichkeit die zukünftigen Anforderungen an das Verfahren der elektronischen Verordnung digitalen Gesundheitsanwendungen einzusehen und zu kommentieren.
**Verweis auf die Vorgaben der gematik:**
Die Übermittlung von Verordnungen von digitalen Gesundheitsanwendungen in elektronischer Form erfolgt zukünftig durch eine Fachanwendung der gematik, welche sich in der Spezifizierung befindet und die bekannten Abstimmungsverfahren durchlaufen wird.
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