Versionen im Vergleich

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Info

Weitere Informationen zum MIO Zahnärztliches Bonusheft sind im Bereich Zahnärztliches Bonusheft Übersicht zu finden.

Wo stehen wir?

Die Version 1.0.0 des zahnärztlichen Bonusheftes wurde in enger Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) abgestimmt und im Sommer 2020 vom Vorstand der KBV als MIO beschlossen. Die Festlegung finden Sie hier: technische Spezifikation (normativ).

Vom 15.03.2021 bis zum 28.03.2021 konnte die Version 1.1.0 hier kommentiert werden: Phase I - Kommentierung. Alle eingegangenen Kommentare und Antworten wurden auf der Seite Kommentierungsergebnisse veröffentlicht. 

Vom 19.04.2021 bis zum 02.05.2021 wurde das Benehmen mit den dafür vorgesehenen Verbänden und Organisationen hergestellt. Die Stellungnahmen wurden anschließend bewertet, beantwortet und ggf. eingearbeitet. Auf der Seite Stellungnahmeergebnisse finden Sie eine Übersicht dazu.

titleHinweis

Besteht aktuell eine Umsetzungspflicht der Start-MIOs für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme)?

Aus mio42 GmbH Perspektive: Aktuell nein (Stand Juli 2024).

Erläuterung: Auf der Webseite der mio42 GmbH befinden sich Spezifikationen in festgelegter Form (sog. Start-MIOs) für den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass und das U-Heft. Diese Spezifikationen sind „final“, wobei zukünftige Versionierungen nicht ausgeschlossen sind, zum Beispiel aufgrund technischem (z.B. Spezifikationssprache XML, FHIR® bedarf einer Aktualisierung) oder inhaltlichem (z.B. neue Impfstoffe oder neue Krankheiten müssen unterstützt werden) Änderungsbedarf.

Eine Einordnung in die ePA-Roadmap oder eine Verpflichtung für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme) ist aktuell nicht gegeben. Durch das DigiG wurde in § 342 Abs. 2c SGB V aufgenommen, dass die Start-MIOs durch die Krankenkassen in der ePA unterstützt werden müssen, sobald die Primärsysteme diese elektronisch verarbeiten können. Diesen Zeitpunkt kann das BMG über eine Rechtsverordnung (§ 342 Abs. 2c SGB V) festlegen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. (Stand Juli 2024).

Aus mio42 GmbH Perspektive ist eine Umsetzung durch die verschiedenen Softwaresysteme (wie Praxisverwaltungssysteme, Krankenhausinformationssysteme etc.) aktuell nicht gegeben (Stand Juli 2024).

Darüber hinaus möchte die mio42 GmbH darauf hinweisen, dass sinnvollerweise noch weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten, um auf ein digitales Start-MIO umzusteigen. Beispielsweise sollten folgende Punkte geklärt werden:

  • Erfüllungsmöglichkeit von Nachweispflichten (z.B. Masernimpfung als Voraussetzung für die Schule)
  • Verhältnis zu bestehenden Papier-Dokumentationen (im Sinne: Soll eine Transformation der bestehenden Papierpässe stattfinden und wenn ja, wie/durch wen?)
  • Haben alle Prozessbeteiligten einen Zugang zur TI/ePA? (z.B. Betriebsärzte, Impfzentren, Gesundheitsämter)


Wenn Sie zukünftig über Änderungen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, empfehlen wir eine Anmeldung zu unserem MIO-Newsletter: https://mio.kbv.de/display/MIOATT/MIO-IT-News

Zahnärztliches Bonusheft

Das MIO ist konzipiert, um das bisher papierbasierte zahnärztliche Bonusheft abzulösen, so dass es zukünftig als ePA-Inhalt digital geführt wird. An der Funktionsweise ändert sich hierdurch nichts. Weiterhin wird im Bonusheft durch die jeweilige zahnärztliche Praxis stattgefundene Vorsorgetermine eingetragen.


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MIO-Relevanz

Die elektronische Erfassung der Einträge in das zahnärztlichen Bonusheft bietet einige Vorteile gegenüber der papierbasierten Dokumentation.

  • Eine zentral gespeichertes Dokument kann stets eingesehen und ergänzt werden. So ist der Datenverlust nicht so leicht möglich, wie dies mit einem papierbasierten Bonusheft der Fall sei.
  • Auch ein Nachtragen von Einträgen ist einfacher möglich, da keine Anwesenheit der versicherten Person in der Zahnarztpraxis notwendig ist.
  • Ein elektronisches zahnärztliches Bonusheft kann zudem die Datenbasis für Erinnerungen darstellen


Entwicklung
Kommentierung15.03.2021 - 28.03.2021Weitere Informationen: Kommentierungsergebnisse 
Benehmensherstellung19.04.2021 - 02.05.2021 Übersicht Ergebnisse der Stellungnahme: Stellungnahmeergebnisse 
Umsetzung
FestlegungJuni 2021Die Festlegung finden Sie hier: Verbindliche Vorgaben
Gültigkeitsbeginn01.01.2022


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Status

Kbv_verfahren_statusStatusBenehmensherstellungVerfahrenZahnärztliches Bonusheft 1.1.0