Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  •  Prüfen, ob die Verfahrensordnung sich zwischenzeitlich aktualisiert hat. Dieses Template nutzt die Version vom 26. Juli 2019
  •  Hier werden die Inhalte des Artefakts Im Benehmensverfahren zu beteiligende Verbände im Stand nach der Kommentierung dargestellt. 

Gemäß §355 Abs. 1 SGB V findet vor der Festlegung eines MIOs eine Benehmensherstellungsphase statt. Hier stellt die KBV mit den in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfahrensordnung "Benehmensherstellung Medizinische Informationsobjekte"  genannten Institutionen das Benehmen her. Dies sind:

...

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung werden für das MIO /[XXX/]

  •  Benennung des MIO

MIO Zahnärztliches Bonusheft folgende weitere maßgebliche, fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände bestimmt, mit denen die KBV das Benehmen herstellt:

  • Xxx
  • Xxx
  • Xxx“
  •  die weiteren ins Benehmen zu setzenden Organisationen (insbesondere der Kategorien gemäß Nr. 3, 5, 6 sowie 7) sind zu ergänzen

 

  • Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich e. V. (DGI)
  • Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ)
  • Deutsche Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien e. V. (DGPro)
  • Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ)
  • Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK)
  • Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e. V. (DG PARO)
  • Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie e. V. (DGKFO)
  • Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e. V. (DGMKG)