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- Prüfen, ob die Verfahrensordnung sich zwischenzeitlich aktualisiert hat. Dieses Template nutzt die Version vom 26. Juli 2019
- Hier werden die Inhalte des Artefakts Im Benehmensverfahren zu beteiligende Verbände im Stand nach der Kommentierung dargestellt.
Gemäß §355 Abs. 1 SGB V findet vor der Festlegung eines MIOs eine Benehmensherstellungsphase statt. Hier stellt die KBV mit den in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfahrensordnung "Benehmensherstellung Medizinische Informationsobjekte" genannten Institutionen das Benehmen her. Dies sind:
...
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung werden für das MIO /[XXX/]
- Benennung des MIO
MIO Zahnärztliches Bonusheft folgende weitere maßgebliche, fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände bestimmt, mit denen die KBV das Benehmen herstellt:
- Xxx
- Xxx
- Xxx“
- die weiteren ins Benehmen zu setzenden Organisationen (insbesondere der Kategorien gemäß Nr. 3, 5, 6 sowie 7) sind zu ergänzen
- Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich e. V. (DGI)
- Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ)
- Deutsche Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien e. V. (DGPro)
- Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ)
- Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK)
- Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e. V. (DG PARO)
- Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie e. V. (DGKFO)
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e. V. (DGMKG)