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Rechtlicher Rahmen
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Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB V haben gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse im Fall eines medizinisch notwendigen Zahnersatzes. Bisher besteht nach § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB V - ohne Bonusheft - ein Anspruch auf befundbezogenen Festzuschuss zum Zahnersatz in Höhe von 50 % der statistischen Durchschnittskosten für die Regelversorgung. Durch die Wahrnehmung regelhafter Vorsorgetermine kann der Zuschuss gemäß der Regelungen in § 55 SGB V erhöht werden. Dazu werden diese Termine im Bonusheft der versicherten Person durch die durchführende zahnärztliche Praxis dokumentiert, um im Bedarfsfall als Nachweis der versicherten Person gegenüber der Krankenkasse zu gelten. |
Bundesmantelvertragliche Regelungen zum zahnärztlichen Bonusheft
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In Anlage 3 zum BMV-Z werden Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen vereinbart, unter anderem auch die Nutzung des Bonusheftes, das auf Vordruck 8 der Anlage 14a BMV-Z als Muster abgedruckt ist. Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.kzbv.de/bundesmantelvertrag.1223.de.html Anspruchsberechtigter eines Bonusheftes ist jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mit Vollendung des 12. Lebensjahrs. Dieser kann frei entscheiden, ob er ein solches führen möchte und Eintragungen vorgenommen werden. Das Bonusheft wird von den Krankenkassen finanziert und dem Versicherten vom Vertragszahnarzt ausgehändigt. Die versicherte Person führt das papierbasierte Bonusheft mit sich und ist verantwortlich, dieses dem Vertragszahnarzt unaufgefordert vorzulegen, um einen Eintrag zu erhalten. Ein vollständiger Nachweis einer erfolgten Vorsorgeuntersuchung liegt vor, wenn folgende Felder ausgefüllt sind:
Nachteile eines papierbasierten BonusheftesEin papierbasierter, lückenloser Nachweis der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen kann mit einem erheblichen Aufwand für den Versicherten und den Vertragszahnarzt verbunden sein, insbesondere in folgenden Situationen:
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Elektronisches zahnärztliches Bonusheft
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Ein elektronisches zahnärztliches Bonusheft kann den Aufwand für den Versicherten und den Vertragszahnarzt erheblich reduzieren und bietet einige weitere Vorteile gegenüber der papierbasierten Dokumentation:
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