Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  •  Beschreibung wie die Signatur genutzt wird. Anpassung des Beispiels.

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titleBeispiel

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Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Notwendigkeit einer digitalen Signatur in einem Patientenbericht im Kontext Herzinsuffizienz. Daher ist die Signatur des MIO Telemedizinischem Monitoring optional. Eine Signatur des MIO erfolgt mittels der CAdES-Enveloping Signaturfunktionalität des Konnektors der Telematikinfrastruktur. Die in diesem Zusammenhang vom Primärsystem (= eingesetztes IT-System) als Data To Be Signed Representation (DTBSR) zusammenzustellenden Daten

...

sind eine

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FHIR®-XML-Datei und

...

entsprechen dabei der

...

Bundle-Ressource

...

"KBV_PR_MIO_

...

TELE_Bundle" gemäß dem Abschnitt In der ePA zu speichernde FHIR®-Ressourcen, Phase II.


_Entry.

Bei der Eintragung von Daten zu durchgeführten Impfungen (entsprechend des §22 IfSG) muss eine Signatur gesetzt werden (siehe auch Daten eintragen, Phase II). Um diesen Fall handelt es sich immer, wenn das Eintragen einer oder mehrerer Impfzeilen durch die ärztliche Person, welche die Impfung gerade durchgeführt hat, erfolgt. In allen anderen Anwendungsfällen (d.h. dem Daten nachtragen bzw. übertragen siehe auch Daten nach- oder übertragen, Phase II) kann eine Signatur gesetzt werden.

Bei der Signatur handelt es sich um eine Qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit einem elektronischen Heilberufeausweis.

Hinweis

Das Verfahren zur Erstellung der Signatur wird

die gematik

im Dokument "Implementierungsleitfaden Primärsysteme - Elektronische Patientenakte (ePA)" (gemILF_PS_ePA)

beschreiben

durch die gematik beschrieben.