Die Vertragsparteien sind sich einig, dass der Zahnarzt im Nachhinein für eine falsche Jahresangabe im papierbasierten Bonusheft, aus dem er das Datum für die Angabe "Lückenlose Dokumentation liegt vor" entnimmt, nicht haftbar gemacht werden kann, wenn die Krankenkasse bei der Prüfung eines Heil- und Kostenplanes keinen Bonus oder eine andere Bonusstufe feststellt.

Operationalisierungshinweis: Haftungsausschluss muss mitgeführt und angezeigt werden.

FHIR-Mapping: KBV_PR_MIO_ZAEB_Observation_Gapless_Documentation.extension:Disclaimer

Wert: String (<1MB)