Unter dieser Rubrik finden Sie Fragen und Antworten rund um das Zusammenspiel unserer MIOs und der ePA, die für die Umsetzung aller MIOs gleichermaßen relevant sind.

MIOs machen die Kommunikation im Gesundheitswesen interoperabel. Bei einem Praxiswechsel müssen MIOs somit nicht neu angelegt werden. Die neue Praxis kann (bei vorliegender Zugriffsberechtigung) die MIOs aus der elektronischen Patientenakte (ePA) herunterladen und die Daten in die Primärdokumentation der Praxis übernehmen.

Dem gesetzlichen Auftrag entsprechend, erfolgt durch uns die semantische und syntaktische Definition der Inhalte für die MIOs. Die genaue technische Umsetzung (z.B. die Verknüpfung von Dokumenten innerhalb der ePA) obliegt der gematik.

Die gematik stellt zu diesem Zweck auch einen MIO-Baukasten für EntwicklerInnen zur Verfügung: MIO Baukasten

Ein MIO existiert nicht einfach als "ein MIO-Dokument" (z.B. Impfpass). Es muss immer ein Bundle (MIO-Datei) in die ePA hochgeladen werden. Der gesamte Inhalt eines MIO ergibt sich dann aus der Gesamtheit aller MIO-Dateien (MIO-Datei A + MIO-Datei B + MIO-Datei C +.. = MIO). Wie die Gesamtheit der MIO-Dateien (Bundles) im Primärsystem angezeigt wird, ist Aufgabe der SoftwareherstellerInnen. Es wäre für AnwenderInnen hilfreich, wenn bei der Anzeige alle einzelnen MIO-Dateien kumuliert dargestellt würden.

Beispiel:

Eine MIO-Datei des Impfpasses enthält die Dokumentation zu einer oder mehreren Impfungen, impfrelevanten Erkrankungen oder Immunreaktionen (Tests) und hat das Datenformat XML.

Wenn eine neue Bundle-Datei aufgrund eines Fehlers erstellt werden muss, „überschreibt“ diese die alte Datei, welche ab da nur noch „deprecated“ ist. Die alte Datei (mitsamt Signatur) bleibt „unangetastet“ und erhält nur den Status „deprecated“. Im Normalfall sollte das auslesende System alle deprecated-Daten ignorieren und nur die aktiven Daten lesen.

Nur für den Fall, dass sich eine versicherte Person die Änderungen im Vergleich zum alten Eintrag anschauen möchte, macht es Sinn, diesen Vergleich zur Anzeige zu bringen.

Auch im MIO-Baukasten der gematik wird in Kapitel 4.3 noch einmal näher darauf eingegangen. Den MIO-Baukasten finden Sie unter folgendem Link:  MIO Baukasten

Ein Primärsystem/FdV muss grundsätzlich in der Lage sein, alle Versionen eines MIO lesen zu können. Bei der Erstellung oder inhaltlichen Änderung einer MIO-Datei muss immer die neueste Version des MIO verwendet werden. MIO-Dateien in älteren Versionen, die inhaltlich nicht geändert werden, bleiben unverändert und werden nicht auf die aktuelle Version des MIO adaptiert. Zu einer MIO-Instanz kann es jedoch mehrere MIO-Dateien in unterschiedlichen Versionen in der ePA einer versicherten Person geben. Beispiel: Die ersten Mutterpass-Einträge in der ePA sind in MIO-Version 1.0.0 und die folgenden Einträge in MIO-Version 1.1.0.

Wenn eine neue bzw. aktuelle Version des MIO verwendet wird, dann müssen die Profile mit der Struktur verwendet werden, wie sie auch in der aktuellen Version vorkommen. Das kann unter Umständen bedeuten, dass bestimmte Informationen in der neuen Version nicht mehr vorkommen, zum Beispiel weil ein Profil angepasst wurde oder sogar komplett weggefallen ist. Eine Art „Transformation“ der Einträge aus der älteren Version in die neue Version ist nicht immer 1:1 möglich. Das heißt, „ältere“ Einträge (= Einträge, die in einer älteren MIO-Version erstellt wurden) müssen immer lesbar sein, bzw. angezeigt werden können. Es obliegt den HerstellerInnen, ob sie eine Art „Hinweis“ einbauen, wenn ein Eintrag in einer neuen MIO-Version erstellt wird. Dies kann den AnwenderInnen als Hinweis dienen, ggfs. den alten Eintrag zu prüfen und bei Bedarf relevante Informationen im neuen Eintrag zu ergänzen, wenn dies für die weitere Behandlung relevant ist.