Diese Übersicht zeigt die Umsetzung der einzelnen Elemente des Papierdokuments auf mio.kbv.de.

VorgabenDarstellung auf mio.kbv.de __________________________________________________
Dokumentation einer Impfung

§22 IfSG:

Impf-, Genesenen und Testdokumentation

Absatz 2

Die Impfdokumentation muss zu jeder Schutzimpfung folgende Angaben enthalten:


1. Datum der Schutzimpfung

2.3 Impfdatum

2. Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes

2.1 Impfstoff

3. Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde

2.2 Erkrankung, gegen die geimpft wird

4. Name und Anschrift der für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person
5. Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person

Dokumentation einer impfrelevanten Erkrankung

§20 IfSG:

Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

Absatz 9

Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut oder in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 tätig werden sollen, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn ihrer Betreuung oder ihrer Tätigkeit folgenden Nachweis vorzulegen:

1.eine Impfdokumentation nach § 22 Absatz 1 und 2 oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Dokumentation nach § 26 Absatz 2 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, darüber, dass bei ihnen ein nach den Maßgaben von Absatz 8 Satz 2 ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht,

2.ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder

3.eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen in Absatz 8 Satz 1 genannten Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.

Dokumentation einer Immunreaktion

Immunreaktion:

die gängigen Impfpässe in Deutschland bieten die Möglichkeit, die Ergebnisse von Antikörpernachweisen sowie von Tuberkulin-Tests zu dokumentieren.